AGB

§1 Gewährleistung, Haftung                                                           

Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg der therapeutischen Maßnahmen kann daher nicht gewährt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen zu untersuchen und zu behandeln. Bei mangelndem Therapieerfolg oder auftretenden Komplikationen wird der Auftraggeber frühzeitig Kontakt zum Anbieter aufnehmen. Im Falle nachgewiesener Schäden ist dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Der Tierhalter haftet für alle Schäden und Verletzungen, die durch ihn oder sein Tier verursacht werden. Das Beschädigen von Ware verpflichtet zum Kauf, dazu zählt auch Anpinkeln von Ware. Der Tierhalter ist verantwortlich für den Therapeutenschutz, z.B. Tragen eines Maulkorbs (insbesondere bei Beschädigungsabsicht durch das Tier). Für die Beförderung des Tieres auf den bzw. vom Behandlungstisch oder ins bzw. aus dem Unterwasserlaufband ist allein der Besitzer verantwortlich, ebenso für die Sicherung des Tieres auf dem Behandlungstisch bzw. im Unterwasserlaufband gegen Herunter- bzw. Herausfallen.

§2 Datenschutz, Vertragstext

Für Ausführungen zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers wird auf die ausführliche Datenschutzerklärung verwiesen, diese ist einsehbar auf der Homepage des Anbieters unter http://www.sinn-kraft-navigator.de/impressum.


§3 Terminabsage

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (per eMail oder Buchungstool), berechnen wir als volle Leistung.

Der Grund der Absage hat keinen Einfluss auf diese Regelung, auch keine spontane Krankheit des Besitzers oder Tieres, Unfall etc., wir bitten um Verständnis, da wir eine reine Terminpraxis sind.

§4 Hygiene Vorschriften

Lassen Sie Ihre Hunde nicht in unserem Eingangsbereich oder innerhalb unserer Räumlichkeiten ihr Geschäft erledigen, egal ob Urin oder Kot. Beim Verstoß gegen diese Regel fällt je nach Verunreinigungsumfang eine Reinigungspauschale von 25€-50€ an.

Sollte Ihr Hund in unserem Außenbereich ein Häufchen machen, bitten wir Sie dieses zu entsorgen.

Hündinnen können während ihrer Läufigkeit behandelt werden, jedoch ist das Tragen einer Läufigkeitshose oder einer Windel während der Läufigkeitsdauer in unseren gesamten Räumlichkeiten verpflichtend.

§5 Video- und Bildmaterial

Von Ihrem Tier werden zur Dokumentation der Behandlung nach Bedarf Aufnahmen gemacht. Zu Werbezwecken können diese veröffentlicht werden, wenn Sie als Besitzer nicht zu sehen sind.

§6 Leinenpflicht (gilt auf dem gesamten Gelände)

Auf dem gesamten Gelände (Innen- und Außenbereich) herrscht Leinenpflicht. Aus Rücksicht auf alle Patienten und Kunden bitten wir Sie, Ihren Hund an der Leine bei sich zu führen.

§7 Kurzfristige Therapeutenwechsel

Sollte ein Therapeut aufgrund von Krankheit ausfallen, kann es zu kurzfristigen Therapeutenwechseln kommen, eine vorherige Info darüber kann nicht gewährleistet werden.

 

Erweiterte AGB

(gültig ab 01.01.2025)

Anwendbarkeit der AGB

  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen „Sinn Kraft Navigator (im Nachfolgenden „Therapeut“ genannt) als Tiertherapeuten und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

Behandlungsvertrag

  1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tiertherapeuten, die Therapie auszuüben, annimmt und sich an den Tiertherapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

  1. Der Tiertherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Therapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
  2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tiertherapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tiertherapeuten befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
  3. In der Regel werden vom Tiertherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
  4. Der Tiertherapeut kann keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

Mitwirkung des Tierhalters

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tiertherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tiertherapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
  2. Tiere die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.
  3. Der Tiertherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.
  4. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch „Therapeut“ gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

Honorierung des Tierphysiotherapeuten

  1. Der Tiertherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tiertherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von „Therapeut“ benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
  2. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder EC-Cash an den Tiertherapeuten zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
  3. Der Tierphysiotherapeut verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €.
  4. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
  5. Vermittelt der Tiertherapeut Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist der Tiertherapeut berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Tiertherapeut von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tiertherapeut ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
  6. Lässt der Tiertherapeut Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Tiertherapeuten.

Fahrtkosten

  1. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

Gebühren

  1. Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart. Diese können je nach Aufwand und nötiger Behandlungsform variieren.

Haftung

  1. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen.

Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Der Tierphysiotherapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Wenn der Tierphysiotherapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 20 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  2. Der Tierphysiotherapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.
  3. Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Tierphysiotherapeut kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
  4. Handakten werden vom Tierphysiotherapeuten 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

Rechnungsstellung

  1. Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Tierphysiotherapeuten, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

Meinungsverschiedenheiten

  1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

Hausbesuche / Termine

  1. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-mail, WhatsApp oder telefonisch von „Therapeut“ bestätigt wurden.
  2. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. „Therapeut“ ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.
  3. Alle Termine, die nicht mindestens 24 Stunden innerhalb der Werktage Montag bis Freitag vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter/ Tierbesitzer mit dem vollen Betrag in Rechnung gestellt.
  4. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.

Datenschutz

  1. Es gelten die Richtlinien der DSGVO, welche unter auf der Seite „Datenschutz“ auf der Website eingesehen werden können.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Düsseldorf. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Sinn Kraft Navigator - Melanie Hasselbring
 

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